Haben Sie gewusst?

    Eine unglaubliche Geschichte: Einwanderung für Afrikaner als Grundrecht

    (Bild: zVg) Lutzi Stamm

    Die Machtfülle der EU ist enorm. Umso unglaublicher ist, dass das EU-Parlament Entscheide von höchster Tragweite fällen kann, ohne dass dies in den Medien auch nur kommentiert wird.

    Nachdem 2018 beim sogenannten «Migrationspakt» etwas Sand ins Getriebe gekommen ist, hat nun das europäische Parlament mit einer

    «Entschliessung zu den Afrika-Grundrechten»

    Folgendes verfügt (Reihenfolge der Artikel geordnet nach Tragweite):

    Punkt 23: Die Staaten müssen dafür sorgen, dass «Migranten, Flüchtlinge und Asylbewerber auf sicheren und legalen Wegen in die EU einreisen können».

    Punkt 25: Ein staatlicher «Plan für die Beteiligung ethnischer und rassischer Minderheiten am Erwerbsleben» – also ein Quoten-System – ist einzurichten.

    Punkt 22: Der Staat muss dafür sorgen, dass Afrikaner auf dem Wohnungsmarkt nicht mehr «diskriminiert» werden. Es dürfe nicht sein, dass sie in «räumlicher Absonderung in einkommensschwachen Gebieten mit schlechter Qualität und engen Wohnverhältnissen» leben müssen.

    Punkt 11: Afrikaner sollen verstärkt in Fernsehsendungen und anderen Medien gezeigt werden, «damit ihrer fehlenden Repräsentanz sowie dem Mangel an Vorbildern für Kinder afrikanischer Abstammung angemessen entgegengewirkt wird.»

    Punkt 20: Die Geschichte der Menschen mit afrikanischer Abstammung müssen in die Lehrpläne der Schulen aufgenommen werden.

    Punkt 14: Arbeitsgruppen gegen Afrophobie sind einzurichten; dazu sollen Nichtregierungs-Organisationen finanziell unterstützt werden.

    Punkt 5 und 6: Sogenannte «Monate der schwarzen Geschichte» sollen auf nationaler Ebene eingeführt werden, ebenso «ein Jahrzehnt der Menschen afrikanischer Abstammung».

    Keine 5% der Politikerinnen und Politiker, mit denen ich spreche, kennen die eben zitierten Bestimmungen. Wenn dieser Beschluss des EU-Parlaments buchstabentreu umgesetzt wird, bedeutet dies schlicht und einfach freie Einwanderung aus Afrika (vgl. Formulierung Punkt 23).

    Das EU-Parlament will also – konsequent zu Ende gedacht – die Personenfreizügigkeit mit Afrika einführen.

     

    Mein Kommentar:

    Unverantwortlich und realitätsfremd
    Für mich ist es beängstigend, wie realitätsfremd die politische Elite der Europäischen Union Europa auf den Abgrund zusteuert. Paradebeispiel ist, auf welche unglaubliche Art und Weise Angela Merkel 2015 die Grenzen öffnete, indem sie das geltende Recht kurzerhand eigenmächtig ausser Kraft setzte: Innerhalb von nur einem Jahr strömten mehr als 1 Million Migranten in das 80 Millionen- Land Deutschland. Hunderttausende bezeichneten sich als Syrer, da die Aufnahmebereitschaft aufgrund des dortigen Kriegs relativ gross war. Einen Überblick, wer aus welchem Land, aus welchen Gründen und mit welchen Absichten kam, hat niemand.

    Mutwilliges Opfern des sozialen Friedens
    Die Langzeitfolgen und die erdrücken-den Kosten einer unkontrollierbaren Ein-wanderung hat niemand im Griff. Eines der kostbarsten Errungenschaft der modernen Sozialstaaten, der soziale Frieden, wird auf mehr als leichtfertige Art geopfert; importiert wird sozialer Unfriede. Wir riskieren, dass künftige Generationen auf die Geschichte zurückschauen und sich sagen werden, dass sich die ideologische Grenzöffnungs-Politik zu Beginn des 21. Jahrhunderts in Europa langfristig zerstörerischer auswirkte als die fürchterlichen Kriege des letzten Jahrhunderts.

    Luzi Stamm,
    a. Nationalrat und Rechtsanwalt



    ZUR PERSON

    In den 80er-Jahren geschäftsführender Gerichtspräsident in Baden. Danach Stadtrat von Baden (Exekutive, «Vize-Ammann») und Grossrat des Kantons Aargau (Legislative).

    1991 bis 2019 während 28 Jahren Nationalrat, zehn Jahre für die FDP, 18 Jahre für die SVP. Während dieser Zeit im Parlament Mitglied zahlreicher Kommissionen, u.a. Präsident der Rechtskommission und der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats.

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