Nein zum Covid-Gesetz, ja zur Freiheit

    Bei der Volksabstimmung vom 13. Juni steht unser wichtigstes Gut auf dem Spiel: unsere Freiheit. Die Unternehmen, die durch die Massnahmen des Bundesrats geschädigt worden sind, können auch bei einem Nein zu diesem gefährlichen Gesetz auf Entschädigung zählen.

    (Bild: zVg) Marion Russek: «Mit einem NEIN zum Covid-Gesetz versiegen die Hilfsgelder nicht!»

    Am 13. Juni stimmen wir über das Covid-19-Gesetz ab. Gemeinsam mit unzähligen engagierten Bürgerinnen und Bürgern haben wir vom parteiunabhängigen Verein «Freunde der Verfassung» das Referendum gegen dieses schädliche Gesetz ergriffen. Wie der Name unserer Organisation schon sagt, sehen wir unsere vornehmliche Aufgabe darin, die durch die schweizerische Bundesverfassung garantierten Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen.

    Noch mehr Macht für den Bundesrat
    Im Fokus dieses Engagements steht derzeit Volksabstimmung vom 13. Juni. Der Eindruck drängt sich auf, dass es sich beim Covid-Gesetz um ein unausgegorenes Sammelsurium handelt, das im letzten Herbst in Panikstimmung eiligst zusammengeschustert wurde. Tatsächlich stehen mit der Bundesverfassung und dem Epidemiengesetz bereits zwei Instrumente bereit, die den Bundesrat zu weitreichenden Massnahmen ermächtigen. Mit dem Covid-Gesetz erhält der Bundesrat jetzt noch mehr Macht.

    Fiese Verknüpfung
    Das Fiese am Covid-Gesetz ist die Verknüpfung von Hilfsversprechen an die gebeutelte Wirtschaft mit der Ausweitung der Machtbefugnisse für die Regierung – und somit mit gefährlichem Unrecht. Das Willkürregime, das sich von Anfang an durch das Massnahmen-Chaos des Bundesrats zieht – einmal darf man ins Puff, aber nicht ins Fitnesszentrum; ein andermal darf man im ÖV eng beieinandersitzend essen, aber nicht mit Schutzkonzepten und Abstand in Restaurants –, wird dadurch perpetuiert. Das Covid-Gesetz ist nämlich ganze zehn Jahre gültig! Störend daran ist zudem, dass ständig weiter daran herumgebastelt wird.

    Horrorszenario verfängt nicht
    Natürlich vermeidet es der Bundesrat tunlichst, darüber zu informieren, dass das Covid-Gesetz unsere Grundrechte einschränkt und unsere Freiheit zerstört. Lieber streicht er heraus, das Gesetz bilde die Basis für das milliardenschwere wirtschaftliche Entschädigungsprogramm des Staates. Dabei zeichnet er ein Horrorszenario für den Fall eines Neins in der Volkabstimmung. Die Unternehmen stünden dann ohne Hilfe da. Eine verschärfte Wirtschaftskrise mit steigenden Sozialhilfefällen sei die Folge.

    Diese Drohkulisse ist Unsinn. Denn – erstens – die beste Hilfe für die geschädigten Unternehmen, allen voran die besonders betroffenen KMU, ist die sofortige Beendigung der schädlichen Massnahmen und Verbote! Zweitens gibt es viel bessere Alternativen: Die Entschädigungen für die vom Staat ausgebremste Wirtschaft können leicht in einem separaten Gesetz geregelt werden.

    Finanzhilfen in separatem Gesetz regeln
    Dazu liegt bereits ein pfannenfertiger Vorstoss vor, den 20 Parlamentarier unterzeichnet haben. In der Sommersession kann er verabschiedet werden. Damit ist gewährleistet, dass die Unternehmen, die Hilfe brauchen, diese auch bekommen – ohne die schädlichen Wirkungen und Nebenwirkungen des Covid-Gesetzes.

    Und dies ist nicht die einzige Möglichkeit. Wird die Vorlage am 13. Juni vom Souverän versenkt, dann kann sogar der Bundesrat selbst, gestützt auf Art. 185 Absatz 3 der Bundesverfassung, entsprechende Unterstützungsleistungen verordnen.

    Dies alles beweist: Das Argument, dass mit einem Nein zum Covid-Gesetz die Hilfsgelder versiegen würden, sticht nicht. Es ist schlicht falsch und somit reine Angstpropaganda.

    Zwei-Klassen-Gesellschaft
    In Tat und Wahrheit führt das Covid-Gesetz zu einem massiven Verlust an Freiheitsrechten. Personen, die sich nicht impfen lassen können oder wollen, werden Grundrechte entzogen. Sie werden beispielsweise in Zwangsquarantäne geschickt, während für Geimpfte andere Regeln gelten. Ähnliches gilt für das Reisen oder den Zutritt zu Veranstaltungen.

    Das Covid-Gesetz bildet die Grundlage für eine Zwei-Klassen-Gesellschaft – eine neue Form der Apartheid unter dem Vorzeichen der Gesundheitspolitik. In unserem Rechtsstaat haben solche Willkürmassnahmen nichts zu suchen.

    Mit dem Covid-Gesetz erhält der Staat überdies umfassende Überwachungskompetenz: Das digitale Tracing ermöglicht es ihm, die Bürgerinnen und Bürger permanent zu orten. Big Brother is watching you!

    Aus allen diesen Gründen empfehle ich Ihnen wärmstens, das gefährliche Covid-Gesetz am 13. Juni an der Urne abzulehnen.

    Marion Russek,
    Co-Präsidentin
    Freunde der Verfassung

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